AGB von Creatissimo Services
AGB für Webhosting, Programmierung und Gestaltung
AGB für Printprodukte (Verbraucher)
AGB für Printprodukte (Unternehmer)
Allgemeines:
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit von Creatissimo Services - Pascal Rossa, Kantstr. 108, 10627 Berlin (folgend von Creatissimo Services).
Abweichende AGBs anderer und internationaler Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn darauf in diesen AGB ausdrücklich hingewiesen wird. So gelten explizit die Vergaberichtlinien der jeweiligen Network Information Center (NIC) über die von Creatissimo Services im Auftrag des Kunden die Registrierung von TopLevel bzw. SecondLevel Domainnamen vornimmt (z.B. DE-NIC eG, CORE, Neulevel usw.)
Die Bereitstellung aller Internet-Services erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und der angegebenen Zusatzbestimmungen Dritter.
Die AGB sind im Internet unter http://www.creatissimo-services.de/agb.php (../creatissimo_agb.pdf) jederzeit frei abrufbar und ausdruckbar und werden bei jeder Online-Bestellung zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB von Creatissimo Services vor dem Absenden der verbindlichen Bestellung an.
Die Anerkennung ist unabhängig davon, ob die Bestellung auf dem elektronischen Wege per e-mail, Robot-Templates, Telefax oder einem anderen elektronischen Übertragungswege vorgenommen werden.
1. Leistungsumfang, Entgelte, verbindliche Bestellung
1.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produkt bzw. Leistungsbeschreibung, die mit dem Bestellformular verknüpft und über das Internet bzw. Autoresponder abrufbar ist. Es obliegt dem Kunden sich vor der Tätigung einer verbindlichen Bestellung, gleich auf welchem Wege sie erfolgt, sich vor der Bestellung über die tagesaktuellen Preise sowie den ggf. geänderten Leistungs- und Funktionsumfang zu informieren.
1.2
Mit dem Absenden der Creatissimo Services Online-Bestellformulare oder einer formlosen Bestellung per e-mail bzw. Mail-Template an bestellung@creatissimo-services.de kommt ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen zwischen Creatissimo Services und dem Kunden (Auftraggeber) gem. jeweils aktueller Produkt-/Leistungsbeschreibung zustande. Darauf wird unmittelbar vor Absenden der Bestellung ausdrücklich hingewiesen. Dieser Vertrag hat auch ohne nachträgliche Übermittlung der schriftlichen Bestellbestätigung volle Gültigkeit, da bereits nach dem Absenden der Bestellung eine automatisierte Auftragsabwicklung (z.B. Domainregistrierung, Service-Bereitstellung) erfolgt.
Macht der Kunde nach Absenden der Bestellung von seinem Widerspruchsrecht gebrauch, werden die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen (z.B. Domainbebühren bereits auf Ihn registrierter Domains, Einrichtungs- und Technikerpauschalen usw.) in jedem Falle zur Zahlung fällig.
1.3
Sollte der Kunde eine Leistung dritter Anbieter über Creatissimo Services bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Technologiepartner von Creatissimo Services auf der Grundlage seiner Vertrags- und Geschäftsbedingungen.
Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Creatissimo Services und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
1.4
Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internet-Zugang mit den dazu notwendigen technischen Einrichtungen. Kommt es auf der Seite von Creatissimo Services zu technischen Änderungen werden diese per E-Mail an die bei der Bestellung übermittelte Mail-Adresse rechtzeitig angezeigt. Es obliegt dem Kunden die ggf. nötigen Anpassungen auf seiner Seite selbst vorzunehmen.
1.5
Domainnamen auf dem virtuellen Server werden durch Creatissimo Services beim jeweiligen Network Information Center (NIC) registriert und direkt mit dem Kunden abgerechnet. Die Domainnamen werden auf die persönlichen Daten des Kunden registriert, d.h. der Kunde ist alleiniger Domaininhaber (Admin-C). Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Kontaktangaben zu machen.
Creatissimo Services versichert alle Domainnamen unverzüglich freizugeben, sofern alle fälligen Forderungen ordnungsgemäß beglichen wurden, andernfalls ist Creatissimo Services berechtigt einen Eigentumsvorbehalt gem. BGB geltend zu machen und eine Umkonnektierung, nötigenfalls durch Übertragung auf sich selbst, zu verhindern und vom Rückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an das jeweilige NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde erkennt bei der Bestellung einer Domain oder der Beauftragung einer Domainübernahme die Vergaberichtlinien der jeweiligen NICs an und haftet bei Verstößen gegen diese Richtlinien.
Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn ihm diese durch das jeweilige NIC bestätigt wurde.
Bei allen TopLevel-Domainnamen werden die entsprechenden Gebühren unabhängig von dem Erfolg der Registrierung berechnet, sofern ein Verschulden durch den Kunden vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, die Verfügbarkeit des gewünschten Namens vor der Bestellung bei dem entsprechenden NIC direkt beim jeweiligen NIC und dessen offiziellen Datenbanken zu überprüfen, obgleich sich durch den Zeitversatz bei der Registrierung, veraltete Datenbestände der Whois-Datenbanken oder parallele Registrierungsversuche Dritter kein Verfügbarkeitsanspruch ableiten lässt.
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens Creatissimo Services ist ausgeschlossen. Der Kunde/Domaininhaber haftet außerdem im Falle eines Rechtsstreites, wenn durch die Reservierung, Löschung, Domainübernahme oder Domainmodifikation eines Domainnamen die Namens-, Eigentums oder Markenrechte Dritter verletzt oder gegen die Registrierungsbestimmungen der zuständigen NICs verstoßen wird. Es gelten in diesem Zusammenhand die Regelungen gem. Pkt. 5.3 ff dieser AGB.
1.6
Die zum Betrieb von Internetpräsenzen und sonstigen Leistungen benötigten IP-Adressen bleiben im Besitz von Creatissimo Services und dürfen im Bedarfsfalle kurzfristig verändert werden.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Nutzung der gleichen IP-Adresse, obgleich Creatissimo Services bemüht ist, die IP-Adressen für die Dauer des Vertragsverhältnisses dauerhaft zuzuweisen. Erfolgt eine Änderung von IP-Adressen, Hostnamen oder sonstigen, technischen Variablen, zeigt Creatissimo Services dies dem Kunden ggf. kurzfristig an. Für die auf Kundenseite ggf. nötigen Umstellungen und die daraus resultierenden Kosten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.
1.7
Die Nutzung aller Leistungen von Creatissimo Services erfolgt zu den jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Entgelten gemäß Produktinformation, die ausschließlich online unter http://www.creatissimo-services.de abrufbar sind. Abweichende Angebote, Leistungen und Preise werden dem Kunden ggf. auf Wunsch individuell in gesonderten, schriftlichen Angeboten in Verbindung mit einer Angebotsnummer unterbreitet und haben eine im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Um das Angebot geltend zu machen, verpflichtet sich der Kunde bei der Bestellung die übermittelte Angebotsnummer anzugeben.
1.8
Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kundennummer verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
1.9
Die Zahlung der Entgelte erfolgt generell 1 Jahr im Voraus per Überweisung. Einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung fällig.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und sonstiger persönlicher Daten unverzüglich und unaufgefordert an Creatissimo Services bekannt zu geben.
1.10
Bei Zahlungsverzug ist Creatissimo Services berechtigt eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für die 2. Mahnung 3,- EUR, für die 3. und letzte Mahnung 5,00 EUR. Darüber hinaus wird ein Verzugszins in Höhe von 1 % pro Monat ab Eintritt des Verzug berechnet. Nach erfolglosem Ablauf der Frist der 3. Mahnung klagt Creatissimo Services den geschuldeten Betrag ein, wobei alle dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Schuldners gehen.
1.11
Kommt der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung seiner Rechnung auch 14 Tage nach Rechnungsstellung nicht nach, ist Creatissimo Services berechtigt den Zugang zu Serverplatz und Domainnamen oder sonstigen Internetdienstleistungen nach erfolgter Zahlungsaufforderung per E-Mail, Briefpost oder Telefax vorübergehend oder dauerhaft in Ihrer Dialogfähigkeit zu sperren sowie die betroffene Leistung mit einem anonymen Sperrvermerk zu versehen.
Kommt der Kunde auch in einem länger als 30 Tage dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der dem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Creatissimo Services das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Kündigungsrecht steht Creatissimo Services auch beim Fehlen oder dem nachträglichen Entzug einer gültigen Einzugsermächtigung zu.
Creatissimo Services wird in diesem Falle ein Inkasso- und ggf. gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, dessen Kosten der Schuldner in voller Höhe inkl. aller Mahn- und sonstigen Gebühren zu tragen hat.
Creatissimo Services ist im Falle der dauerhaften Sperrung von Internetpräsenzen berechtigt und angehalten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Vermögensschäden alle Endnutzer der jeweiligen Dienste und Leistungen direkt und unmittelbar über die Einstellung der Leistung zu informieren. In diesem Falle ist Creatissimo Services ausdrücklich NICHT zum Kundenschutz gegenüber Wiederverkäufern oder Zwischenhändlern verpflichtet, die Ihre, über Creatissimo Services bezogenen Leistungen, an Ihre Kunden weitergeben.
1.12
Sollte eine für die Domainregistrierung verantwortliche, zentrale Vergabestelle, das sog. Network Information Center (NIC, z.B. DE-NIC e.G.) oder ein anderer Anbieter, der durch Creatissimo Services genutzten, technischen Internet-Infrastrukturen, seine Preisstellung oder sein Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) oder sonstige technische Leistungen ändern, so ist Creatissimo Services berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung erheblich sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
1.13
Gegen Forderungen von Creatissimo Services kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
1.14
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
2. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten
2.1
Die von Creatissimo Services im Rahmen des Internet-Services zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde kann solche von Creatissimo Services zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über Creatissimo Services geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Zurverfügunghaltung und -stellung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Creatissimo Services gestattet.
2.2
Creatissimo Services haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. Creatissimo Services ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
2.3
Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files für die letzte Woche gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von Creatissimo Services nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch Creatissimo Services ist ausgeschlossen.
3. Regelungen zu selbst erstellten Inhalten
3.1
Der Kunde verpflichtet sich, für seine privaten oder geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).
3.2
Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen oder pornographischen Inhalten im Rahmen der Creatissimo Services Internet-Services nicht gestattet, sofern es sich nicht um gesondert zu bestellende und geschützte Adult-Server für Erotikangebote handelt.
Auf den Adult-Servern dürfen erotische Inhalte publiziert werden, sofern, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gewährleistet ist!
Es dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, bei denen Sex mit Minderjährigen, Tieren oder menschenverachtende Handlungen dargestellt oder beschrieben werden.
Die Seiten müssen durch ein in Deutschland zugelassenes Passwortsystem geschützt werden.
Es dürfen weiterhin keine Links oder Werbung zu Seiten mit erotischem Inhalt eingebunden werden, die nicht ebenfalls mit einem Passwortschutzsystem ausgestattet sind!
Creatissimo Services ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort und ohne Vorankündigung ggf. dauerhaft zu sperren.
3.3
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains
4.1
Creatissimo Services erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch das jeweilige NIC (Network Information Center), also die zuständige Domainvergabestelle oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass Creatissimo Services hierauf Einfluss hat oder davon Kenntnis erlangt.
4.2
Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche „.de-Domain“. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von Creatissimo Services unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der Creatissimo Services ausgeschlossen.
4.3
Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird Creatissimo Services eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird Creatissimo Services weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
4.4
Creatissimo Services betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter http://www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Creatissimo Services und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
4.5
Creatissimo Services führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also "admin-c") der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Creatissimo Services wird, bei direkten Endkunden, wie üblich, als "tech-c" eingetragen. Die Eintragungen "admin-c" und "tech-c" sind notwendige Angaben bei der DENIC. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer (Reseller) wir dieser aus Gründen des Kundenschutzes als "tech-c" und "zone-c" eingetragen
Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
4.6
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, spätestens 14 Tage vor der erneuten Fälligkeit der Domain- oder Hosting-Gebühren die schriftliche Einverständniserklärung des eingetragenen admin-c zur Löschung oder Übernahme der jeweiligen Domain(s) Creatissimo Services vorzulegen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Löschung oder Freigabe von Domains ohne diese Einverständniserklärung nicht möglich ist und ihm daraus resultierende Domaingebühren bei erneuter Fälligkeit auch weiterhin berechnet werden, wenn die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt oder die dazu erforderlichen Admin-C Freigaben nicht vorliegen.
4.7
Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei Creatissimo Services betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters und eine schriftliche Einverständnis des Domaininhabers erforderlich ist.
Creatissimo Services wird daher in angemessenem Umfang versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Sollte es dazu nötig sein die Anträge zur Konnektivitäts-Koordination (KK) mehrfach zu stellen, werden diese Gebühren auch mehrfach an den Kunden weitergegeben. Creatissimo Services kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber Creatissimo Services hierfür leistungspflichtig.
Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen Creatissimo Services und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt, d.h. die Entgelte für eine neue Registrierungsperiode werden fällig.
5. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
5.1
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Creatissimo Services-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt Creatissimo Services von jeglicher Haftung für den Inhalt aller auf dem Server publizierten Webseiten, Datenbanken, E-Mails usw. frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Creatissimo Services findet nicht statt.
5.2
Creatissimo Services überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.
Der Kunde sichert zu, mit seinen publizierten Inhalten keinerlei Eigentums-, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Ferner sichert der Kunde zu, mit den publizierten Inhalten nicht gegen die guten Sitten und das jeweils geltende Recht zu verstoßen.
Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren bzw. durch Creatissimo Services sperren zu lassen, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
5.3
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich Creatissimo Services vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
5.4
Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen abzugeben.
Bei Beauftragung einer Domainübernahme (Konnektivitäts-Koordination, KK-Antrag, Change of Registrar) bzw. einer Änderung der Domaininhaber-Daten (Admin-C), einem Change-Owner-Antrag oder der Änderung weiterer Domain Kontakte bzw. Nameserverdaten eines bereits registrierten Domainnamens oder der vollständigen Löschung einer Domain ist der Kunde verpflichtet, Creatissimo Services gegenüber in schriftlicher Form und mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er rechtmäßiger und autorisierter Inhaber (Admin-C, Owner-C) des zu übernehmenden, zu löschenden oder zu modifizierende Domainnamens ist und diese Änderungen beauftragt.
Der beauftragende Kunde haftet im Falle einer unrechtmäßigen Domainänderung, Domainlöschung oder Domainübernahme in vollem Unfang und trägt alle rechtlichen Konsequenzen.
5.5
Sollte Creatissimo Services aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Creatissimo Services leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Creatissimo Services zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Creatissimo Services bezüglich der Ziffern 3. und 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
6. Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen
6.1
Soweit Daten an Creatissimo Services übermittelt werden, - gleich in welcher Form - (z.B. auch Datenübertragungen zum Server), stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Dies gilt auch im erforderlichen Umfang für die, innerhalb seiner Präsenz, dynamisch generierten Daten (Datenbankinhalte, Foren und Gästebucheinträge usw.).
Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Creatissimo Services übertragen. Der Kunde hat KEINEN Anspruch auf die unentgeltliche Wiederherstellung seiner Daten aus den regelmäßig angelegten System-Backups.
6.2
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Es ist daher untersagt, E-Mail-Postfächer bzw. deren Zugangsdaten kostenlos oder kommerziell an Dritte weiterzugeben (z.B. Freemail-Service, usw.).
6.3
Diverse kundenspezifische Einstellungen der Creatissimo Services - Services werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Creatissimo Services über das Internet. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von Creatissimo Services bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
6.4
Auf Wunsch führt Creatissimo Services eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von Creatissimo Services festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt Creatissimo Services nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen.
Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
7. Empfang und Versand von E-Mails
7.1
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Creatissimo Services an seine bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versendet. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
7.2
Sollte Creatissimo Services bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die Creatissimo Services vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von gewerblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte Creatissimo Services aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Creatissimo Services leistungspflichtig. Wie unter Pkt. 6.2 beschrieben, ist es auch in diesem Zusammenhang untersagt, kommerziell oder kostenlos die Login-Daten von Mail-Accounts an Dritte weiterzugeben oder auf unseren Serversystemen sog. Free-Mail Services zu betreiben.
7.3
Creatissimo Services ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet oder c) nachdem Sie von einem Autoresponder beantwortet wurden.
8. Vertragsbeginn und ende
8.1
Mit dem Tag der Übermittlung der schriftlichen oder elektronischen Bestellung per entsprechendem Bestellformular bzw. per standardisiertem Mail-Template entsteht zwischen dem Kunden und Creatissimo Services das Vertragsverhältnis auf Grundlage der jeweils gültigen AGB. Der Kunde bestätigt dies mit seiner verbindlichen, schriftlichen bzw. elektronischen Bestellung. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2
Der Kunde und Creatissimo Services können das Vertragsverhältnis nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zu jedem Monatsende kündigen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
8.3
Erfolgt die Kündigung durch Creatissimo Services hat der Kunde Anspruch auf die anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Servermieten bzw. Paketgebühren, sofern er keine Vertragsbestandteile oder Regelungen der AGB schuldhaft verletzt hat. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden selbst hat der Kunde Anspruch auf die anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Servermieten bzw. Paketgebühren.
Dem Kunden steht es frei, die jeweiligen Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit voll zu nutzen. Domaingebühren bzw. die in den Webpaketen enthaltene Domainpauschalen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die Domains sind für die angegebene Zeit beim NIC reserviert und somit bezahltes Eigentum des Kunden.
8.4
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der Schriftform per Brief oder Telefax und der Empfangsbestätigung durch Creatissimo Services. Eine Kündigung per E-Mail wird grundsätzlich und zum Schutz des Kunden und dessen Leistungen NICHT anerkannt. Die fristgerechte Kündigung gilt nur dann als erfolgt, wenn deren fristgerechter Empfang durch Creatissimo Services schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt wurde.
8.5
Eine Kündigung von registrierten Domains bedarf zu Ihrer Wirksamkeit, neben der unter 8.4 angeführten Schriftform, zusätzlich der fristgerechten Vorlage der Einverständniserklärung des eingetragenen Domaininhabers (Admin-C), der mit seiner Unterschrift einer Löschung der Domain-Namen bzw. einer Übernahme durch einen neuen Registrar zustimmen muss.
Diese Einverständniserklärung des Admin-C muss Creatissimo Services spätestens 14 Tage vor dem in der Rechnung angegebenen Auslauftermin vorliegen. Wird eine gekündigte und freigegebene Domain bis zum angegebenen Auslauftermin nicht von einem anderen Registrar übernommen, werden die Domaingebühren automatisch für einen neuen Abrechnungszeitraum fällig.
8.6
Creatissimo Services kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit ohne weitere Ankündigungen oder Fristen einstellen.
8.7
Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen Creatissimo Services -Service mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Die Bereitstellung der erweiterten oder eingeschränkten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des geänderten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung.
8.8
Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist Creatissimo Services berechtigt, den Zugang zum Creatissimo Services Internet-Service sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. Creatissimo Services kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
9. Verfügbarkeit, Wartung
9.1
In der Regel stehen die Creatissimo Services - Services und Web-Server 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. In der Vergangenheit war es Creatissimo Services aufgrund diverser, Sicherungs-, Wartungs- und Schutzmaßnahmen möglich eine Verfügbarkeit der Serversysteme von über 99% p.a. zu gewährleisten.
Creatissimo Services übernimmt KEINE Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technischen Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren sowie die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, Hard- und Softwarefehlern oder die Folgen höherer Gewalt z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker ist es NICHT möglich Verfügbarkeitsgarantien auszusprechen.
9.2
Creatissimo Services sichert zu, beim Betrieb der Serversysteme, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und die nötige Sorgfalt zur Vermeidung der unter 9.1 beschriebenen Zustände sicherzustellen, die dem gehobenen technischen Standard entsprechen. Dies beinhaltet z.B. Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigte Serverzugriffe (Hacker), unberechtigten Mailversand, Stromausfallversorgung, regelmäßige Datensicherung, redundante Leitungsanbindungen usw.
Eine Haftung von Creatissimo Services für technisch bedingte und/oder fremdverursachte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mailverluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Technische Einschränkungen
10.1
Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt (z.B. dediziertes Serversystem), keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physikalischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete technische Bandbreite (Prozessor-Rechenzeit, Hauptspeichernutzung, Leitungskapazität für Datenverkehr usw.). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Multidomain-Servern) mit einer oder mehr IP-Adressen und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
10.2
Betreibt ein Benutzer eine Internetpräsenz, die dauerhaft oder absehbar die physikalischen Fähigkeiten eines Standard-Multidomain-Webservers z.B. hinsichtlich der Prozessorauslastung und/oder der Hauptspeichernutzung und/oder der Zugriffe pro Zeiteinheit und/oder des Datendurchsatzes pro Zeiteinheit usw. überschreitet und führt diese Überlastung der technischen Bandbreite zur Gefährdung der Serversicherheit , des stabilen Regelbetriebsverhaltens oder zu einer deutlichen Herabsetzung der Systemleistung zu Ungunsten anderer Benutzer, ist Creatissimo Services berechtigt, ohne Vorankündigung geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des gesicherten Regelbetriebsverhaltens zu ergreifen und die Präsenz oder Teile dauerhaft zu sperren bzw. technisch zu begrenzen.
Dies gilt insbesondere für CGI-Programm-Module, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden, mySQL- und php-Applikationen sowie Downloads, Daten-Streamings und andere Programme.
10.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Creatissimo Services auf Multidomain-Hostingsystemen in geeigneter und angemessener Weise Schutzmechanismen, Prozessüberwachungen und Prozessbegrenzungen implementiert, die dazu geeignet sind, die Folgen fehlerhafter, ineffizienter oder sicherheitstechnisch bedenklicher Programme (z.B. durch Endlosschleifen, hohe Lastwerte usw.) in Ihren negativen Auswirkungen auf das Regelbetriebsverhalten oder die Stabilität des Systems zu begrenzen.
10.4
Unabhängig von den unter 10.1 bis 10.3 beschriebenen Einschränkungen, wird in den Produktbeschreibungen der Multidomain-Hostingangebote explizit darauf hingewiesen, dass Betrieb und Publikation folgender Programme und Inhalte ausdrücklich untersagt ist:
jegliche Erotikangebote (s. spezielle Angebote), Betrieb ununterbrochen Laufender Applikationen und Programme, wie Bannertauschdienste (Banner-Server), Betrieb von Ad-Servern zur Einblendung von Werbe-Bannern, Betrieb von IRC- Eggdrop oder Chat-Servern, Freemail-Services, Game-Server oder Game-Community-Anwendungen, WebRadios, urheberrechtlich geschützte MP3- oder Musikdownloads, reine Downloadsites, Betrieb professioneller Suchmaschinen- oder Suchmaschineneintragungsdienste. Der Betrieb derartiger Angebote ist nur auf Grundlage individuell vereinbarter Hostingangebote zulässig.
Bei Verstoß gegen diese Einschränkungen ist Creatissimo Services berechtigt, die Präsenz ohne Vorankündigung zu sperren und die ggf. entstandenen Administrations- und Betriebskosten (z.B. Datentransfer usw.) auch Rückwirkend in Rechnung zu stellen.
10.5
Sollte ein Kunde mit seiner Präsenz die physikalische Leistungsfähigkeit eines Standard-Multidomainsystems absehbar und dauerhaft überschreiten und eine dedizierte Bandbreite zum Betrieb seiner Präsenz benötigen, die nicht durch die Standard-WebPakete und das Hosting auf Multidomainsystemen abgedeckt sind, erfolgt eine entsprechende Mitteilung durch Creatissimo Services. Der Kunde erhält zudem ein individuelles Wechsel-Angebot auf spezielle, dedizierte Hochleistungssysteme, auf dem Ihm die überdurchschnittlich benötigte Bandbreite durch ein individuell angepasstes Leistungsangebot und Entgelt exklusiv bereitgestellt wird.
10.6
Dem Kunden ist bekannt, dass Server-Accounts mit eigener Domain auf dem virtuellen Server (virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Dies sind laut aktueller Zugriffs-Statistiken über 99,9% aller derzeit genutzten Browser (z.B. aktuelle Versionen von Netscape(r) und Microsoft (r) u.a.).
11. Leistungsstörungen
11.1
Creatissimo Services leistet Gewähr für die gelieferten Waren, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Die unter Pkt. 9 und 10 beschriebenen, technischen Einschränkungen oder ggf. auftretende, technisch bedingten Verfügbarkeitsprobleme stellen keinen nachbesserungspflichtigen Mangel in diesem Sinne dar.
11.2
Sofern sich aus diesen AGB's nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat Creatissimo Services Störungen des Zuganges zum Creatissimo Services Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zeitnah zu beseitigen.
Hat Creatissimo Services die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Creatissimo Services erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung). Der Kunde ist zur Geltendmachung von Mängeln oder Durchsetzung von Minderungen verpflichtet, Zeitpunkt, Dauer und Art der Störung oder Leistungsminderung in geeigneter Weise zu belegen bzw. nachvollziehbar zu dokumentieren (s. auch 14.5).
11.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 14 geregelt.
12. Technische Beratung (Support)
12.1
Creatissimo Services verpflichtet sich, technische Unzulänglichkeiten des bereitgestellten Webservers und der konnektierten Domains kostenlos und zeitnah zu beseitigen, sofern diese nicht den zugesicherten Eigenschaften entsprechen oder Funktionsfehler aufweisen.
12.2
Alle Wiederverkäufer sind für die technische Betreuung und den First-Level-Support Ihrer Kunden selbst verantwortlich und können lediglich persönlich den unmittelbaren Creatissimo Services Support in Anspruch nehmen, sofern die Behebung technischer Störungen nicht in Ihrem Verantwortungs- und Einflussbereich liegt.
12.3
Für die Funktionsfähigkeit der von Kunden eingebrachten oder erstellten Programme, Scripts oder sonstiger Inhalte übernimmt Creatissimo Services weder Support noch technische Beratung. Der Kunde kann solche Dienstleistungen auf Wunsch entgeltlich (€ 20,- je angefangene 15 Min. inkl. MwSt.) in Anspruch nehmen.
12.4
In den Leistungen ist ein kostenloser 24 Stunden Online- bzw. E-Mail-Support enthalten, der sich ausschließlich auf zeitnahe, unentgeltliche Aufrechterhaltung und Wiederherstellung vertraglich zugesicherter Eigenschaften und Funktionen der Internetdienst- und Hostingleistung beschränkt.
Der Kunde verpflichtet sich, an den technischen Support alle zur Problembehebung relevanten Login-Daten und sonstige technische Parameter, sowie entsprechende Fehlerbeschreibungen oder Fehlermeldungen nötigenfalls im Wortlaut zu übermitteln.
Der unentgeltliche Support-Service ist NICHT verpflichtet, allgemeine Fragen zur Technik und Arbeitsweise des Internets zu erklären, deren Gegenstand keine spezifische Problemstellung bei der Nutzung der bereitgestellten Internet-Services darstellt oder auf die bereits in den ebenfalls bereitgestellten Dokumentationen, Zugangsdaten und FAQ hinlänglich eingegangen wird.
Der Kunde hat KEINEN Anspruch auf die Annahme oder Abwicklung von Supportaufträgen über die publizierten Service- oder Info-Telefonnummern, die zur Beantwortung allgemeiner Anfragen zu Produkten und Leistungen eingerichtet wurden.
Stellt der Kunde darüber hinausgehende Supportanfragen oder beauftragt er die Beseitigung selbst verursachter Fehler z.B. Fehlerbeseitigung u. Anpassungen bei eigenen Programmen und Scripts, Korrektur von Fehlern auf der eigenen Website, Rücksetzen vergessener Passwörter, Änderung oder Herbeiführung individueller Einstellungen, Re-Installation von Server-Erweiterungen oder ganzen Hosts, Backup-Restores, Logfile-Analysen usw., ist Creatissimo Services berechtigt, für solche, nicht im Leistungsumfang enthaltenen, außervertraglichen Leistungen ohne weitere Ankündigung € 20,- je angefangene 15 Minuten inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
13. Eigentumsvorbehalt
Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren, Dienstleistungen, Web Seiten und von durch Creatissimo Services erstellte Grafiken und Programme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Creatissimo Services. Weiter unterliegen sie zugunsten Creatissimo Services dem Urheberrecht, sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind.
Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
14. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
14.1
Creatissimo Services haftet nur für Schäden, die von Creatissimo Services, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2
Die Benutzung der durch Creatissimo Services zur Verfügung gestellten Leistungen und Angebote erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 14. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über den Creatissimo Services Internet-Service laden bzw. aktivieren lassen.
14.3
Creatissimo Services haftet NICHT für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Creatissimo Services oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.
Der Verantwortungs- und Einflussbereich von Creatissimo Services beschränkt sich demnach ausschließlich auf die technisch einwandfreie Funktion und Verfügbarkeit der eigenen Serversysteme und Domain-Nameserver, sowie der darauf installierten Programme. Creatissimo Services übernimmt ausdrücklich KEINE Haftung für die Verfügbarkeit der Leitungsanbindungen der unterschiedlichen Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber und sonstiger Internet-Infrastrukturen.
Insbesondere gilt ein Haftungsausschluss für jegliche Form höherer Gewalt durch Naturkatastrophen und hierdurch hervorgerufene Leitungs- und/oder Stromausfälle usw.
14.4
Die Höhe von Schadensersatzansprüchen ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt und kann demnach die gezahlten Gebühren für einen Abrechnungszeitraum nicht überschreiten. Maximal ist die Haftung jedoch auf die Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30) beschränkt.
14.5
Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
14.6
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Creatissimo Services.
14.5
Vermeintliche Einschränkungen oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und Funktionen hat der Kunde Creatissimo Services schriftlich, spätestens 7 Kalendertage nach Kenntniserlangung des fraglichen Betriebszustandes zu melden und durch geeignetes Material wie Logfiles, Screenshots von Fehlermeldungen, Route-Verfolgungen usw. zu belegen.
Macht der Kunde technische Mängel geltend, ist er neben der hier angesprochnen Dokumentation der Leistungseinschränkung verpflichtet, genaue Angaben zur Dauer und Zeit solcher Einschränkungen, der Art des Einwahlproviders, Art und Typ des benutzen Browsers, des Betriebssystems usw., zu machen.
15. Sonderregelungen für Wiederverkäufer (RESELLER)
15.1
Creatissimo Services ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Internet-Services und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.
15.2
Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von Creatissimo Services. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt Creatissimo Services alle Schäden und stellt Creatissimo Services von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
15.3
In allen Fällen, in denen der Kunde von Creatissimo Services die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist.
Creatissimo Services kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt Creatissimo Services auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so verpflichtet sich der Kunde, Creatissimo Services von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen Creatissimo Services erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen Creatissimo Services Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen Creatissimo Services gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z.B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).
15.4
Creatissimo Services Internet-Services beinhalten Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung von Creatissimo Services.
16. Datenschutz
16.1
Creatissimo Services weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Creatissimo Services im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
16.2
Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an Creatissimo Services zu Abrechnungszwecken übermittelt. Creatissimo Services ist berechtigt, solche zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern.
17. Sonstiges
17.1
Creatissimo Services ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Creatissimo Services ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
17.2
Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen von Creatissimo Services an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt Creatissimo Services grundsätzlich an die bei der Bestellung übermittelte E-Mail-Adresse bzw. webmaster@KundenDomain.xy (Default POP) zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Das Standard-Konto (Default POP) dieser E-Mail-Adresse kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht gelöscht werden.
17.3
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
17.4
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
17.5
Creatissimo Services steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. Als Nachteil gilt es hierbei NICHT, dass der Kunde die nötigen Änderungen an seiner Präsenz vornehmen muss, um die Funktionsfähigkeit unter den jeweils aktuellsten, technischen Standards zu gewährleisten.
17.6
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Creatissimo Services oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
17.7
Soweit rechtlich zulässig, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für beide Teile Berlin. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.8
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
1. Vertragsabschluss
1.1
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.
1.2
Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
1.3
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
1.4
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Preise, Preisänderungen
2.1
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2.2
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Berlin. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2.3
Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 13,92 (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
2.4
Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
2.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 33,64 (inkl. Umsatzsteuer) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
2.6
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 23,20 (inkl. USt.) fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
3. Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
3.1
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
3.2
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
4. Lieferzeiten
4.1
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2
Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
4.3
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
4.4
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
5. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
6. Gefahrübergang – Versand
6.1
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.2
Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
6.3
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
7. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln
7.1
Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.2
Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
7.3
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt.
7.4
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
7.5
Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
7.6
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
7.7
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
7.8
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
7.9
Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
7.10
Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
7.11
Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.12
Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
8. Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
9.2
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
9.3
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
10. Zahlung
10.1
Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche € 6,00 (inkl. USt.) Nachnahmegebühr.
10.2
Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenspauschale in Höhe von € 20,00 (netto). Auf diesen Schadensersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
10.3
Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
10.4
Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu € 1.000,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
10.5
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
10.6
Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.7
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
10.8
Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
11. Patente
11.1
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
11.2
Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
13. Copyright
13.1
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
13.2
Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
14. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
15. Daten und Auftragsunterlagen
15.1
Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
15.2
Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei groß fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
15.3
Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,20 (inkl. USt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
15.4
Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 11,60 (inkl. USt.) sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
16. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
16.1
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
16.1
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
1 Geltung der Bedingungen
1.1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers (Besteller, Käufer) unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
2.2
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3
Die Verkaufsangestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
2.4
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
2.5
Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
3 Preise
3.1
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2
Die Preise verstehen sich, für Lieferung ab Geschäftssitz Berlin zzgl. USt., Verpackung und sonstiger Kosten.
3.3
Nachträglich, d.h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 12,00 zzgl. USt. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
3.4
Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
3.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 29,00 zzgl. USt. übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
3.6
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 zzgl. USt. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
4.1
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
4.2
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
5 Liefer- und Leistungszeit
5.1
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
5.2
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3
Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
5.4
Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
5.5
Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
5.6
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
5.7
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
6 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
7 Gefahrübergang – Versand
7.1
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7.2
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, Berlin.
7.3
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.4
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
7.5
Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.
8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängel
8.1
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
8.2
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck-bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigaberklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
8.3
Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen.
8.4
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
8.5
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
8.6
Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
8.7
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8.8
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
8.9
Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache ist er nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
8.10
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
8.11
Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
8.12
Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
8.13
Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
8.14
Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigen und vorsätzlichem Verhalten.
8.15
Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8.16
Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden dem Auftragnehmer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
9.2
Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Auftragnehmer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich. Ware, an der dem Auftragnehmer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
9.3
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
9.4
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
9.5
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
10 Zahlung
10.1
Die Zahlung erfolgt per Barnachnahme ohne Abzug. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche € 5,17 zzgl. USt. Nachnahmegebühr. Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 20,00 zzgl. USt. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
10.2
Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
10.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.4
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
10.5
Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
10.6
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer ist zulässig.
10.7
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10.8
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
10.9
Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
11 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Dieser kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition dem Auftragnehmer gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
12 Patente
12.1
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
12.2
Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
14 Handelsbrauch und Copyright
14.1
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
14.2
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält dieser sich alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
15 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
16 Daten und Auftragsunterlagen
16.1
Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
16.2
Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
16.3
Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 20,00 zzgl. USt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
16.4
Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 10,00 zzgl. USt. sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
17 Haftung
17.1
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
17.2
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
17.3
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
17.4
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
18.1
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
18.2
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
18.3
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Berlin, den 15. Juni 2006 |